Druckspritzen für die Schädlingsbekämpfung
§ 51
Für die Verwendung von Druckspritzen, Füllpumpen und ähnlichen Apparaten für die Schädlingsbekämpfung gelten unbeschadet der jeweiligen Vorschriften über das Dampfkesselwesen folgende Sicherheitsvorschriften:
1. Bevor die Apparate in Verwendung genommen werden, sind alle Teile auf ihre Betriebssicherheit zu überprüfen.
2. Nach jeder Verwendung müssen die Apparate drucklos gemacht, sorgfältig entleert, mit Wasser gereinigt und so abgestellt werden, daß Flüssigkeitsreste austropfen können.
3. Bei chemisch aggressiven Reinigungsmitteln ist auf die damit verbundenen Korrosionsmöglichkeiten besonders Bedacht zu nehmen.
4. Die Bedienungsvorschriften sind genau einzuhalten.
5. Druckbehälter, deren Alter und Aussehen (Risse, Einbeulungen, Korrosionsschäden u.dgl.) darauf schließen lassen, daß sie nicht mehr genügende Haltbarkeit besitzen, dürfen nicht verwendet werden.
6. Sicherheitsventile sind laufend auf Zuverlässigkeit und richtige Einstellung zu prüfen. Sie sind stets sauber zu halten.
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