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Salzburg
Verordnungen
Festsetzung der Marke des behördlichen Waldhammers
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Juli 1963
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§ 3 — Festsetzung der Marke des behördlichen Waldhammers
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§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1963 in Kraft.
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