§ 2
Der engere Kurbereich wird durch folgende Linien begrenzt:
Im Norden von der Pension am See, Gp. 425, KG. Zell am See, in einer geraden Linie nach Westen, entlang der nördlichen Grenze der Gp. 109/3, KG. Zell am See, bis zur Dr.-Müller-Promenade. Sodann entlang dieser nach Süden bis zur Schmittenstraße westlich des Hauses Mühringer, Gp. 467, KG. Zell am See. Der Schmittenstraße nach Osten folgend bis zur östlichen Grundgrenze der Molkerei, Gp. 463/4, KG. Zell am See. Von da nach Süden in einer geraden Linie bis zum Wimmweg und diesen entlang bis zum südlichen Ende der Liegenschaft Brichta, Gp. 342/1, KG. Zell am See. Von dort in einer geraden Linie nach Osten bis zum Hause Berner, Gp. 119/2, KG. Zell am See, an der Nikolaus-Gassner-Promenade. Sodann entlang dieser bis zur Villa Grüß Gott, Gp. 163/1, KG. Zell am See. Die östliche Begrenzung des engeren Kurbereiches stellt das Seeufer dar.
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