§ 2
(1) Das Ehrenzeichen für eine 25jährige Tätigkeit ist eine Medaille aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 3,2 cm und zeigt auf der Vorderseite das Salzburger Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranze, und auf der Rückseite in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift "25" und die Umschrift "Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens".
(2) Das Ehrenzeichen für ein 40jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für 25jährige Tätigkeit gleichgehaltene versilberte Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift "40" enthält.
(3) Die Ehrenzeichen werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefaltenen orangegelben Band auf der linken Brustseite getragen. Das Ehrenzeichen für 40jährige Tätigkeit steht im Rang vor dem Ehrenzeichen für 25jährige Tätigkeit.
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