§ 19
Diese Marktordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die 65. Verordnung des Landeshauptmannes vom 7. Juni 1933, Zl. 1509/6-IV Vt., betreffend Viehmarktordnung für den Schlachtviehmarkt in Salzburg (Landesgesetzblatt für das Land Salzburg, Jahrgang 1933, 11. Stück) außer Kraft gesetzt.
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