Rückverweise
(1) Die Gemeinden haben die regionale Grünzone gemäß § 18 Abs. 1 Oö. ROG 1994 im Flächenwidmungsteil des Flächenwidmungsplans unter Verwendung der folgenden Signatur ersichtlich zu machen:
![]() | Regionale Grünzone gemäß dem regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Wels-Grieskirchen Schwarze Schraffur, 45° geneigt, Farbe entsprechend der Widmung |
(2) Die Gemeinden haben die regionale Grünzone im Grundlagenplan zur Freiraumstruktur im örtlichen Entwicklungskonzeptteil des Flächenwidmungsplans ersichtlich zu machen.
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