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Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird
Anl. 2/2
Anl. 2/2
In Kraft seit 23. Mai 2025
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Anl. 2/2 — Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Anhänge
Anlage 2/2 - Koordinatenbezogene Darstellung der Abgrenzung der Zonen A, B, C und D im GML-Standard
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