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Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird
Anl. 2/1
Anl. 2/1
In Kraft seit 23. Mai 2025
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Anl. 2/1 — Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Anlage 2/1 - Koordinatenbezogene Darstellung der Außengrenzen im GML-Standard
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