LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler” als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 7

§ 7§ 7Verweisungen

In Kraft seit 01. Mai 2025
Up-to-date