LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler” als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 4

§ 4§ 4Erlaubte Maßnahmen

In Kraft seit 01. Mai 2025
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