Das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler“ (offizielle Gebietskennziffer AT3121000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 7. Februar 2025 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Böhmerwald und Mühltäler‘“ bezeichnet.
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