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Verordnung, mit der das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler” als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Anl. 3/1
Anl. 3/1
In Kraft seit 01. Mai 2025
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Anl. 3/1 — Verordnung, mit der das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler” als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Anlage 3/1 - Koordinatenbezogene Darstellung der Außengrenzen im GML-Standard
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