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Oberösterreich
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Verordnung, mit der das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler” als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Anl. 2/15
Anl. 2/15
In Kraft seit 01. Mai 2025
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Anl. 2/15 — Verordnung, mit der das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler” als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Anlage 2/15 - Blattschnitt 15
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