Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 9. Mai 1977, mit der die Geschäftsordnung der o. ö. Landesregierung erlassen wird, LGBl. Nr. 24/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 107/2021, außer Kraft.
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