LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der der „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 6

§ 6§ 6Landschaftspflegeplan

In Kraft seit 24. Dezember 2024
Up-to-date