Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 3
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen | Sicherung und Entwicklung des nährstoffarmen Gewässerzustands; Renaturierung von Uferbereichen (zB Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen) |
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden ( Molinion caeruleae ) | Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich); Sicherung der für die Bewirtschaftung erforderlichen hydrologischen Rahmenbedingungen |
7230 Kalkreiche Niedermoore | Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Moorvegetation); extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihalten von Betritt und Beweidung durch Weidetiere; fakultative Gehölzentfernung |
und
2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Pflanzenart zu gewährleisten.
Tabelle 4
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
1393 Firnisglänzendes Sichelmoos ( Hamatocaulis vernicosus ) | Verhinderung von Entwässerung und erhöhtem Nährstoffeintrag. Pflegemaßnahmen (Mahd mit Entfernen des Mahdgutes, Verhinderung von Gehölzaufwuchs). Einrichtung von extensiv genutzten Pufferzonen zu intensiv bewirtschafteten Flächen. |
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