LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der der „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 1

§ 1§ 1Bezeichnung

In Kraft seit 24. Dezember 2024
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