(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Offensee“ in der Gemeinde Ebensee als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 33/2010, außer Kraft.
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