Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. KJHG-Richtsatzverordnung 2024, LGBl. Nr. 115/2023, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2025 ereignet haben.
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