Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 3
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden ( Molinion caeruleae ) | Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit einmaliger, später Mahd und Abtransport des Mähguts; Freihalten von Gehölzen |
7230 Kalkreiche Niedermoore | Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit einmaliger, später Mahd und Abtransport des Mähguts; Freihalten von Betritt und Beweidung durch Weidetiere; fakultative Gehölzentfernung |
91D0* Moorwälder | Entnahme der Fichten |
und
2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Pflanzenart zu gewährleisten
Tabelle 4
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
1903 Glanzstendel ( Liparis loeselii ) | Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit einmaliger, später Mahd und Abtransport des Mähguts, Freihalten von Betritt und Beweidung durch Weidetiere; fakultative Gehölzentfernung; Schaffung weiterer Pufferflächen in den anschließenden Wirtschaftswiesen außerhalb des Schutzgebiets |
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