(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher die Mooswiesen bei Rading in der Gemeinde Roßleithen als Naturschutzgebiet festgestellt werden, LGBl. Nr. 129/1994, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise