(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Irrsee-Moore in den Gemeinden Oberhofen, Tiefgraben und Zell am Moos als Naturschutzgebiet festgestellt werden, LGBl. Nr. 41/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2006, außer Kraft.
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