LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Irrsee-Moore“ in den Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Tiefgraben und Zell am Moos als Naturschutzgebiet festgestellt werdenAnl. 3/2

Anl. 3/2

In Kraft seit 14. August 2024
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