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Verordnung, mit der die „Irrsee-Moore“ in den Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Tiefgraben und Zell am Moos als Naturschutzgebiet festgestellt werden
Anl. 2/1
Anl. 2/1
In Kraft seit 14. August 2024
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Anl. 2/1 — Verordnung, mit der die „Irrsee-Moore“ in den Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Tiefgraben und Zell am Moos als Naturschutzgebiet festgestellt werden
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Anlage 2/1
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