LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Mooswiesen am Irrsee“ als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 4

§ 4§ 4Erlaubte Maßnahmen

In Kraft seit 14. August 2024
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