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Die „Mooswiesen am Irrsee“ in den Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Tiefgraben und Zell am Moos (offizielle Gebietskennziffer AT3141000) sind gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 2. Februar 2024 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und werden als „Europaschutzgebiet ‚Mooswiesen am Irrsee‘“ bezeichnet.
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