LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Schluchtwälder der Steyr- und Ennstaler Voralpen“ als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 6

§ 6§ 6Landschaftspflegeplan

In Kraft seit 30. Juli 2024
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