LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Schluchtwälder der Steyr- und Ennstaler Voralpen“ als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 4

§ 4§ 4Erlaubte Maßnahmen

In Kraft seit 30. Juli 2024
Up-to-date