Die Rechtsträger werden ermächtigt, für die Teilnahme an Veranstaltungen anlassbezogen angemessene Veranstaltungsbeiträge einzuheben. Die Einhebung der Veranstaltungsbeiträge hat rechtzeitig vor den geplanten Veranstaltungen auf Grund der Anmeldung des Kindes zum Besuch der Veranstaltung zu erfolgen. Die widmungsgemäße Verwendung der Veranstaltungsbeiträge ist auf Anfrage von Eltern diesen spätestens am Ende eines Arbeitsjahres darzulegen.
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