§ 19 § 19Schlussbestimmung — Oö. Schulbau- und -einrichtungsverordnung
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Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Verordnungsblatt der Bildungsdirektion für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Schulbau- und einrichtungsverordnung 1994, LGBl. Nr. 80/1994, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 52/1999, außer Kraft.
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