(1) Das Leitungszimmer muss zwischen 15 und 20 m2 groß sein und ist seinem Verwendungszweck entsprechend einzurichten. Der in einer Schule mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern einzurichtende Raum für die Administration muss zwischen 10 und 15 m2 groß sein. Bei Bedarf kann ein Wandtresor vorgesehen werden.
(2) Das Personalzimmer setzt sich zusammen aus einer Basisfläche und einer zusätzlichen Fläche für den Arbeitsbereich. Die Basisfläche ist mit mindestens 20 m2 zu bemessen. Diese Basisfläche erhöht sich ab einer 13-klassigen Schule auf 30 m2. Die zusätzliche Fläche für den Arbeitsbereich hat mindestens 2 m2 Bodenfläche je Lehrperson sowie Schulassistenzkraft zu betragen. Die ausreichend großen und ergonomisch gestalteten Arbeitsplätze können zentral oder dezentral situiert sein. Jeder Arbeitsplatz ist mit Steckdosen in ausreichender Zahl sowie versperrbaren Schränken auszustatten. Dabei ist auf die Erfordernisse der Unterrichtsvor- und -nachbereitung, der Kommunikation, auf die Situierung der Sanitärbereiche, der Garderobe, der Bürotechnik sowie der Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen.
(3) In jeder Schule ist ein Sozialraum für den fachlichen sowie persönlichen Austausch vorzusehen. Die Größe orientiert sich an der Anzahl der Klassen. Der Sozialraum ist mit einer Kücheneinheit in ausreichender Größe sowie zweckmäßiger Ausstattung einzurichten.
(4) In Volks- und Mittelschulen ist abhängig von der Anzahl der Klassen zumindest ein Besprechungsraum zwischen 10 und 15 m2 einzurichten, welches für Gespräche mit Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler geeignet ist. Bei der Ausstattung ist auf die Verwendung für medizinische Notfälle Bedacht zu nehmen.
(5) Im Bereich der Verwaltungsräume ist für je 25 Lehrpersonen sowie Schulassistenzkräfte eine Garderobe zwischen 8 und 10 m2 vorzusehen.
(6) Im Nahbereich zum Personalzimmer soll ein Kopierraum bzw. eine Kopiernische zur Verfügung stehen.
(7) Lehrmittelräume sollen im Allgemeinen 10 m2 aufweisen und so ausgestattet sein, dass eine fachgerechte Unterbringung der Lehrmittel möglich ist.
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