(1) Wasch- und Duschräume sind mit Anschlüssen für Warmwasser zu versehen. Es ist eine zentrale Mischbatterie vorzusehen, die so abzusichern ist, dass sie von Schülerinnen und Schülern nicht betätigt werden kann. Bei den Waschbecken sind Papierhandtuchspender und Seifenspender vorzusehen.
(2) Für je 20 Schülerinnen und Schüler ist ein WC-Sitz vorzusehen. Für männliche Schüler können WC-Sitze teilweise durch Urinale ersetzt werden, wobei ein Urinal zwei WC-Sitze ersetzt.
(3) Die Sanitäranlagen für Lehrpersonen, Schülerinnen sowie Schüler sind jeweils getrennt anzuordnen.
(4) Die Sanitärzellen für Schülerinnen und die Lehrpersonen sind mit einem hygienisch einwandfreien, selbstschließenden Abfallbehälter auszustatten.
(5) Die Türen der Sanitärzellen müssen nach außen aufschlagen, von innen verschließbar und mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die im Notfall ein Öffnen von außen bei von innen verschlossener Tür ermöglicht.
(6) Mindestens eine WC-Einheit je Stockwerk ist barrierefrei auszustatten.
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