(1) Zwei Drittel der Klassenzimmer sollen im Allgemeinen etwa 50 bis 55 m2, ein Drittel der Klassenzimmer soll etwa 60 bis 65 m2 groß sein. Die lichte Höhe der Klassenzimmer hat mindestens 3 m zu betragen.
(2) Fachunterrichtsräume sollen das ihren Anforderungen entsprechende Ausmaß aufweisen und im Allgemeinen etwa 50 bis 55 m2 groß sein. Die lichte Höhe der Fachunterrichtsräume soll mindestens 3 m betragen. Folgende Fachunterrichtsräume weisen in ihren Grundflächen Abweichungen auf:
1. Werkraum für Technik und Design 60-65 m2, zugehöriges Kabinett 15-20 m2;
2. Physik- und Chemiesaal 60 m2, zugehöriges Kabinett 15-20 m2;
3. Kreativraum 70 m2, zugehöriges Kabinett 10-15 m2;
4. Lehrküche 60 m2, zugehöriger Essbereich 30 m2.
(3) Die in Polytechnischen Schulen erforderlichen Werkstätten für den praktischen Unterricht in den angebotenen Fachbereichen sollen im Allgemeinen 80 m2 groß sein und über ein Lager von 20 m2 verfügen. Sonstige Praxisräume sollen eine Größe von 65 m2 aufweisen.
(4) In Volks- und Sonderschulen hat der Turnsaal mindestens 18 m lang und 10 m breit zu sein. Die lichte Höhe hat mindestens 5,50 m zu betragen. Der zugeordnete Geräteraum hat ein Mindestausmaß von 45 m² aufzuweisen. Die beiden Umkleideräume sind mit zumindest 15 m² und die angeschlossenen Waschräume mit einer Mindestgröße von je 10 m2 vorzusehen. Das Sportlehrpersonenzimmer ist in einer Mindestgröße von 10 m² vorzusehen.
(5) In Mittelschulen und Polytechnischen Schulen hat der Turnsaal mindestens 27 m lang und 15 m breit zu sein. Die lichte Höhe hat mindestens 5,50 m zu betragen. Der zugeordnete Geräteraum hat ein Mindestausmaß von 70 m² aufzuweisen. Die beiden Umkleideräume sind mit jeweils 20 m2 und die angeschlossenen Waschräume in einer Mindestgröße von je 10 m² vorzusehen. Die Sportlehrpersonenzimmer sind in einer Mindestgröße von 10 m² vorzusehen.
(6) An den Berufsschulen hat sich die Raumgröße an den jeweiligen Lehrberufen sowie Gruppengrößen und im Werkstätten- und Praxisbereich an den jeweiligen Anforderungen, welche auch an einen Wirtschaftsbetrieb bei Ausstattung gestellt werden, zu orientieren.
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