(1) Die Rechtsträger haben der Bildungsdirektion Folgendes zu melden:
1. die beabsichtigte Aufnahme von Kindern gemäß § 3 Abs. 3;
3. Änderungen von Umständen gemäß Z 1, insbesondere die Abmeldung von Kindern gemäß § 3 Abs. 3;
4. den Beginn und die Beendigung von Dienstverhältnissen der Tagesmütter bzw. Tagesväter unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von acht Tagen;
5. die Anzahl der im abgelaufenen Monat betreuten Kinder mit deren Angaben (zumindest Name, Geburtsdatum) und der Anzahl der Betreuungsstunden. Die genaue Anzahl der Betreuungsstunden ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten plus eventuell geleisteter Mehrstunden;
6. die Personalkosten, die Einnahmen aus Elternbeiträgen und Gemeindebeiträgen;
(2) Tagesmütter bzw. Tagesväter gemäß § 2 Abs. 1 Z 9a Oö. KBBG haben Folgendes der Bildungsdirektion unverzüglich, aber spätestens innerhalb von acht Tagen, zu melden:
1. die Beendigung, Unterbrechung und Wiederaufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater;
2. eine Namensänderung;
3. wesentliche Änderungen in den bewilligten Räumlichkeiten und sonstigen Liegenschaften, soweit damit Gefahren für die Kinder verbunden sein könnten. Dazu zählt auch die Anschaffung von Haustieren;
4. wichtige familiäre Änderungen, insbesondere die Erhöhung der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen;
5. jede sonstige Änderung der der Bewilligung zu Grunde liegenden Umstände, insbesondere eine erfolgte strafgerichtliche Verurteilung oder verwaltungsbehördliche Bestrafung oder schwere Erkrankungen der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters oder von Haushaltsangehörigen, sofern diese das Kindeswohl beeinträchtigen könnten.
Bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern in sonstigen Räumlichkeiten haben diese Meldepflichten sinngemäß durch den Rechtsträger zu erfolgen.
(3) Selbstständige Tagesmütter bzw. selbstständige Tagesväter haben der Bildungsdirektion zusätzlich Folgendes unverzüglich, aber spätestens innerhalb von acht Tagen, zu melden:
1. die Anzahl der im abgelaufenen Monat betreuten Kinder und die Anzahl der tatsächlichen Betreuungsstunden mit den Angaben zu den zu betreuenden Kindern (zumindest Name, Geburtsdatum, Beginn, Ende);
2. die im abgelaufenen Monat eingenommenen Elternbeiträge und Gemeindebeiträge;
3. sämtliche Nebenbeschäftigungen und diesbezügliche Änderungen.
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