(1) Einem Antrag gemäß § 11a Abs. 3 Oö. KBBG sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. Angaben zu den wesentlichen Bewilligungsvoraussetzungen,
2. ärztliche Bestätigung der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters, dass sie/er körperlich und psychisch in der Lage ist, die Betreuung von Kindern umfassend zu leisten und die nicht älter als zwei Monate ist,
3. ärztliche Bestätigung aller weiteren Haushaltsangehörigen, dass keine psychischen und physischen Beeinträchtigungen, insbesondere keine Suchterkrankungen, vorliegen, die das Kindeswohl beeinträchtigen können und die nicht älter als zwei Monate ist,
4. Einverständniserklärung aller strafmündigen Haushaltsangehörigen zu Straf- und Melderegisterabfragen durch die Bewilligungsbehörde,
5. Haushaltsbestätigung der Hauptwohnsitzgemeinde der antragstellenden Person,
6. Lebenslauf der antragstellenden Person und
7. Nachweise der persönlichen und fachlichen Eignung.
(2) Einem Antrag gemäß § 11a Abs. 4 Oö. KBBG sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. maßstabsgetreue, aktuelle Pläne aller beantragten Gebäudeteile und Spielflächen im Freien inklusive Größenangaben,
2. anonymisierte Liste der vorgemerkten Kinder mit Betreuungsbedarf.
Aus den Unterlagen haben die für die Betreuung der Kinder vorgesehenen Räumlichkeiten und Außenspielbereiche eindeutig hervorzugehen.
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