LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das Gebiet „Kalksteinmauer und Orchideenwiese Laussa“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 3

§ 3§ 3Schutzzweck

In Kraft seit 30. Januar 2024
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