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Verordnung, mit der das Gebiet „Kalksteinmauer und Orchideenwiese Laussa“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Anl. 2/2
Anl. 2/2
In Kraft seit 30. Januar 2024
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Anl. 2/2 — Verordnung, mit der das Gebiet „Kalksteinmauer und Orchideenwiese Laussa“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Anlage 2/2 - Koordinatenbezogene Darstellung der Zonen A und B des Europaschutzgebiets "Kalksteinmauer und Orchideenwiese Laussa" im GML-Standard
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