Die Bezirksverwaltungsbehörden haben der Landesregierung die maßgeblichen Informationen über bewilligte Anwendungen, wie etwa die möglichen Anwendungsflächen, das voraussichtliche Datum und die voraussichtlichen Zeiten der Anwendungen und die bewilligten Pflanzenschutzmittelarten unverzüglich zum Zweck der Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Landes Oberösterreich zu übermitteln.
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