LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 2

§ 2§ 2Grenzen

In Kraft seit 08. Dezember 2023
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