LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 1

§ 1§ 1Bezeichnung

In Kraft seit 08. Dezember 2023
Up-to-date

Das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz (offizielle Gebietskennziffer AT3109000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 26. Jänner 2023 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Heißländen und Auwälder an der Traun‘“ bezeichnet.

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