LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wirdAnl. 2/2

Anl. 2/2

In Kraft seit 22. Dezember 2023
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