LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Mittlere Steyr“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 8

§ 8§ 8Inkrafttreten

In Kraft seit 01. Dezember 2023
Up-to-date