LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Mittlere Steyr“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 6

§ 6§ 6Landschaftspflegeplan

In Kraft seit 01. Dezember 2023
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Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3

Bezeichnung des Lebensraums Pflegemaßnahmen
3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
3240 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
6170 Alpine und subalpine Kalkrasen Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Bewirtschaftung in Form einer zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Sicherung der ungestörten Hydrologie und Trophie
8120 Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii) Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik
8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo- Fagetum) Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk- Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio- Carpinetum Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze
9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

und

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten

Tabelle 4

Bezeichnung der Art Pflegemaßnahmen
1163 Koppe (Cottus gubio) Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
1355 Fischotter (Lutra lutra) Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte
1379 Zwerglungenmoos (Mannia trianda) Erhalt der Standortbedingungen an den Wuchsorten; Vermeidung von Klettersport an Felswänden mit Vorkommen der Art

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