LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Mittlere Steyr“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 1

§ 1§ 1Bezeichnung

In Kraft seit 01. Dezember 2023
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Das Gebiet „Mittlere Steyr“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln (offizielle Gebietskennziffer AT3136000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 26. Jänner 2023 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Mittlere Steyr‘“ bezeichnet.

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