§ 4 § 4 — Verordnung, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung zum Schutze des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersees und deren Einzugsgebiete erlassen wird
Auch das Interesse der Stadtgemeinde Salzburg an der Reinhaltung des Fuschlsees wird im Hinblick auf eine künftige Trinkwasserentnahme als rechtliches Interesse anerkannt.