(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Umgebungslärmschutzver-ordnung Anlagen, LGBl. Nr. 78/2022, außer Kraft.
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