(1) Der L den (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) in Dezibel (dB) ist mit folgender Gleichung definiert:
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Hiebei gilt:
1. L day (Tag-Lärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe 1.10.2021.
2. L evening (Abend-Lärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe 1.10.2021.
3. L night (Nacht-Lärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe 1.10.2021.
4. Die Bewertung hat grundsätzlich für die Höhe des Immissionsortes 4 m über Boden zu erfolgen.
(2) Für die Berechnung der Lärmindizes gemäß Abs. 1 gelten folgende Zeiträume:
1. Tag: 6:00 bis 19:00 Uhr,
2. Abend: 19:00 bis 22:00 Uhr und
3. Nacht: 22:00 bis 6:00 Uhr.
(3) Die Werte für L den sowie L night sind unter Anwendung der ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Ausgabe 1.10.2021, zu ermitteln.
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