Damit die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs im Bundesland Oberösterreich in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet, trotz der vorübergehenden Ausnahme von der Schonzeit, nicht behindert wird, hat die Oö. Landesregierung zur Kontrolle über die Bestandsentwicklung und den Erhaltungszustand des Wolfs ein begleitendes Monitoring durchzuführen.
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