§ 27 § 27Ab 16.501 Einwohner — Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2023
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| Anzahl | Art | Funktionslaufbahn |
| 1 | VB | GD 5 (Amtsleitung) |
| 3 | VB | GD 10 bis GD 8 |
Die weiteren numerisch höheren Dienstposten sind unter besonderer Bedachtnahme auf die im § 1 Abs. 2 festgelegten Grundsätze festzusetzen.
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