LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2023§ 27

§ 27§ 27Ab 16.501 Einwohner

In Kraft seit 31. Mai 2023
Up-to-date
Anzahl Art Funktionslaufbahn
1 VB GD 5 (Amtsleitung)
3 VB GD 10 bis GD 8

Die weiteren numerisch höheren Dienstposten sind unter besonderer Bedachtnahme auf die im § 1 Abs. 2 festgelegten Grundsätze festzusetzen.

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