Anzahl | Art | Funktionslaufbahn |
1 | VB | GD 7 (Amtsleitung) |
3 | VB | GD 12 oder GD 11 |
Die weiteren numerisch höheren Dienstposten sind unter besonderer Bedachtnahme auf die im § 1 Abs. 2 festgelegten Grundsätze festzusetzen.
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