(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Puchheimer Au“ in der Gemeinde Attnang-Puchheim als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 39/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 78/2017, außer Kraft.
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